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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Amideo Networks - Deutschland
(Fassung vom 1. Mai 2005)
§1 Vertragsumfang und Gültigkeit
§2 Durchführung
§3 Daten und Unterlagen des Auftraggebers
§4 Nicht gedeckte Leistungen
§5 Preise
§6 Liefertermine
§7 Zahlung
§8 Vertragsdauer
§9 Haftung
§10 Urheberrecht und Nutzung
§11 Loyalität
§12 Datenschutz, Geheimhaltung
§13 Sonstiges
§14 Schlußbestimmungen
§1 Vertragsumfang und Gültigkeit:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
§2 Durchführung:
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl an
dem Standort der für den gegebenen Auftrag am sinnvollsten erscheint, innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragsnehmers. Dieser Standort, kann je
nach Art des Auftrages (explizit nach Vereinbarung z.B. bei Schulungen) auch in den Geschäftsräumen des Auftraggebers sein, wobei dafür gesondert Reise-
bzw. Transportkosten für Ausrüstung in Rechnung gestellt werden. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung
außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des/der die vertragsgegenständlichen Leistungen
erbringenden Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen. Der Auftragnehmer behandelt
die Aufträge mit der gleichen Sorgfalt, mit der er eigene Angelegenheiten bearbeitet. Bei Verzug des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist des
Auftragnehmers mindestens um den Zeitraum des Lieferverzuges. Wenn im Leistungsverzeichnis die Prüfung der vereinbarten Leistungen nicht vorgesehen
ist, so gilt mit der Übernahme des ungeprüften Werkes durch den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung als vollständig und auftragsgemäß erbracht.
Ändert der Auftraggeber nachträglich oder nach Beginn der Durchführung der vereinbarten Leistungen den Auftragsinhalt (speziell Daten, Bilder, Design,
Anforderungen, etc.) bzw. verlangt er zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene Arbeiten, so werden die jeweils gültigen Stundensätze des Auftragnehmers für
allfällige notwendige Mehrleistungen verrechnet. Sollte sich bei der Erbringung einer Dienstleistung herausstellen, daß die Ausführung des Auftrages
tatsächlich oder juristisch unmöglich, bzw. nur mit einem im vorhinein nicht abschätzbaren Aufwand, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem
Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des
Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
§3 Daten und Unterlagen des Auftraggebers:
Alle vom Auftragnehmer für eine bestimmte Dienstleistung oder Werk benötigten und vom Auftraggeber gelieferten Materialien, wie Datenträger, Daten,
Bilder, Programme, eventuelle Kundendaten und andere Angaben zur Dienstleistung, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Form sein. Der
Auftragnehmer nimmt im Zuge der Durchführung der Arbeiten insbesondere im Zusammenhang mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten
Rücksicht auf die Wahrung des Datengeheimnisses, die Verschwiegenheitspflicht und Datensicherheitsmaßnahmen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,
übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit, etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten des Auftragnehmers, die auf
fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich
zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.
§4 Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen:
* Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten
Personen des Auftragnehmers.
* Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils
gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.
* Leistungen, die durch Betriebssystem- oder Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig
programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
* Individuelle Anpassungen der Lieferung bzw. Dienstleistung bzw. Neubeginn.
* Änderungen des Auftragsinhaltes aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung des Autrages erfordern.
* Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Änderungen in dem vertragsgegenständlichen Programm,
Datenbank, Dienstleistung, Design, Umsetzung etc. ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten
durchgeführt, oder die erbrachte Leistung nicht widmungsgemäß verwendet wird.
* Die Beseitigung durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.
* Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung oder Inanspruchnahme von automatisierten
Leistungen durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.
* Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
§5 Preise:
Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Die Kosten von Datenträgern sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert
in Rechnung gestellt. Für Dienstleistungen die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. beliebigen anderen Orten erbracht werden können, jedoch
auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit
der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden
Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und
dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Dies betrifft insbesondere gestiegene Kosten für Hardware bzw. Leistungen
die der Auftragnehmer selbst für die Erfüllung des Auftrages für den Auftraggeber in Anspruch nimmt, bzw. weiterverrechnet. Die Erhöhungen gelten vom
Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund der
jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüberhinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten
des Auftraggebers.
§6 Liefertermine:
Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Fristen auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des
Auftragnehmers Auskunft zu geben. Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf
Schadenersatz jeglicher Form zu. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.
§7 Zahlung:
Die vereinbarten Kostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalenderjahr/Teiljahr im vorhinein zahlbar. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind
14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die
Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den
Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen bzw. laufende Services zu stoppen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie
der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung
zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fälligzustellen. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen
zurückzuhalten.
§8 Vertragsdauer:
Das Vertragsverhältnis für nicht einmalige Lieferungen und Dienstleistungen beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. Eingang der Bestellung und wird
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Folgejahres von einem der
Vertragspartner gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des ersten Jahres.
§9 Haftung:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist das besondere
Risiko von EDV und Internetdiensten bewußt, bzw. hat sich vom Auftragnehmer über dieses informiert. Insbesondere keine Haftung übernimmt der
Auftragnehmer deshalb für Schäden und Kosten, die durch Sabotage Dritter (z.B. Hacker), Ausfällen von Netzwerken oder Rechnersystemen, Fehlern an
Systemen die außerhalb der Zuständigkeit des Auftragnehmers liegen, Datenverlusten durch Hardwareschäden etc. verursacht werden. Der Auftragnehmer
versucht eventuelle Ausfälle durch zumutbare Sicherheitsmaßnahmen (Backup, Sicherheitsüberprüfungen, etc.) zu verhindern, wobei ein Restrisiko nie
ausgeschlossen werden kann. Für derartige Fälle bemüht sich der Auftragnehmer schnellstmöglich die Funktionalität wenn möglich wie am Vortag des
Vorfalles wiederherzustellen und Ursachen zu eruieren um eine weitere Verfolgung eventueller Verursacher zu ermöglichen.
§10 Urheberrecht und Nutzung:
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Design, Umsetzung, Services, etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw.
dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Leistungen und Lieferungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts
ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag vereinbarte Zeitdauer und im Ausmaß des vereinbarten Umfanges (Anzahl von Lizenzen bzw.
Lizenzumfang) zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den
Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung bzw. Mitwirkung bei der erbrachten
Leistung, werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers
zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und
Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, daß in den gegenständlichen Daten bzw. Lieferungen kein ausdrückliches Verbot
des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und daß sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden. Sollte
für die Weiterverarbeitung von bzw. den Zugriff auf Daten die Offenlegung von Schnittstellen, Codierungen oder Verschlüsselungen erforderlich sein, ist dies
vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine
Decompilierung, Decodierung oder Entschlüsselung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Weiterverarbeitung der bzw. zum
Zugriff auf die gegenständlichen Daten zu verwenden. Mißbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
§11 Loyalität:
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeiter/-innen, die
an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des
Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des
Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin zu zahlen.
§12 Datenschutz, Geheimhaltung:
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter/-innen, die Bestimmungen gemäß dem Bundes Datenschutzgestz einzuhalten. Alle Vereinbarungen,
Vertragsinhalte, Namen und sonstigen bekannten Daten zwischen den Vertragspartnern duerfen ohne voherige Abstimmung und Genehmingung beider
Parteien, in keinster Weise an dritte weitergeleitet werden.
§13 Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.
Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
§14 Schlußbestimmungen:
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen den Vertragspartnern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach
deutschem Recht , auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird, bzw. der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. Für eventuelle Streitigkeiten
gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht
zwingend andere Bedingungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen Auflösung des
Vertrages.
“Wir haben alle ein Ziel vor Augen. Auf dem Weg
dorthin dürfen wir uns nur nicht verirren”
- Markus Braun
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